Allmählich dürfen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie an den Schulen etwas gelockert werden. Wie das Bildungsministerium mitteilte, gelten auf der Grundlage der Vierten Verordnung zur Änderung der 4. Schul-Corona-Verordnung und dem abgeleiteten Hygieneplan ab dem 7. März 2022 erste Veränderungen.
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