Mit dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes sind die Steuerfreibeträge für Übungsleiter und ehrenamtlich Tätige angepasst worden. Somit gelten ab 2021 folgende Erhöhungen:
- Ehrenamtspauschale jährlich 840 Euro statt bisher 720 Euro,
- Übungsleiterpauschale jährlich 3.000 Euro statt bisher 2.400 Euro.