Bedingt durch die Schulschließungen im Zuge der strikten Corona-Schutzmaßnahmen konnten außerschulische Partner ihrer vertraglich vereinbarten Angebotsdurchführung im Rahmen des Ganztägigen Lernens für die Schüler*innen nicht nachkommen. Das hatte zur Folge, dass sie keine Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung mehr erhalten konnten.
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